Jagdverpachtung
Die Niederwildjagd in der Ortsgemeinde Leitzweiler
(Kreis Birkenfeld) soll zum 01.06.2004 auf die Dauer von 9 Jahren und
10 Monaten neu verpachtet werden. Der Jagdbezirk ist rd. 302,2 ha
groß.
Die festgelegten Abschüsse und deren Erfüllung in den letzten
3 Jahren:
Jagdjahr
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Rehwild
Jahressoll
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männlich
ist
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weiblich
ist
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2000/2001
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9/9
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10
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3
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2001/2002
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9/9
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7
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8
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2003/2004
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9/9
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7
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10
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Die Verpachtung der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen
Jagdbezirk Leitzweiler erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung
durch Einholung schriftlicher Angebote.
Die Pachtzeit beginnt am 01.06.2004 und endet am 31.03.2014. Als
Mindestgebot ist ein Preis von 3.250 Euro festgesetzt.
Zur Abgabe eines schriftlichen Angebots werden nur solche
Pachtinteressenten zugelassen, die die Jagdpachtfähigkeit besitzen
sowie den Nachweis erbringen. dass §11 Abs.5 Bundesjagdgesetz der
Pachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Leitzweiler nichts
entgegensteht. Die Jagdpachtbedingungen liegen in der Zeit vom 13. bis
23.04.2004 in Zimmer 106 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder
zur Einsichtnahme aus. Sie können gegen Entrichtung einer
Schutzgebühr von 5 Euro bei der Verbandsgemeinde Baumholder
angefordert werden. Die schriftlichen Gebote müssen in einem
verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Jagdverpachtung Jagdbezirk
Leitzweiler" bis Montag, 03.05.2004, 15.00 Uhr bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774
Baumholder, eingereicht sein. Dem Pachtangebot ist die Bescheinigung
der Jagdpachtfähigkeit beizufügen. Mit der Angabe eines
Pachtangebots gelten die Pachtbedingungen als anerkannt.
Die Jagdgenossenschaft, vertreten durch den Jagdvorstand, behält
sich das Recht vor, den Zuschlag an einen der 3 Höchstbietenden zu
erteilen.
Leitzweiler, den 05.04.2004
gez. Arnold Samson (Jagdvorsteher)