Jagdverpachtung

Die Niederwildjagd in der Ortsgemeinde Leitzweiler (Kreis Birkenfeld) soll zum 01.06.2004 auf die Dauer von 9 Jahren und 10 Monaten neu verpachtet werden. Der Jagdbezirk ist rd. 302,2 ha groß.
Die festgelegten Abschüsse und deren Erfüllung in den letzten 3 Jahren:

Jagdjahr
Rehwild
Jahressoll
männlich
ist
weiblich
ist
2000/2001
9/9
10
3
2001/2002
9/9
7
8
2003/2004
9/9
7
10

Die Verpachtung der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Leitzweiler erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Angebote.
Die Pachtzeit beginnt am 01.06.2004 und endet am 31.03.2014. Als Mindestgebot ist ein Preis von 3.250 Euro festgesetzt.
Zur Abgabe eines schriftlichen Angebots werden nur solche Pachtinteressenten zugelassen, die die Jagdpachtfähigkeit besitzen sowie den Nachweis erbringen. dass §11 Abs.5 Bundesjagdgesetz der Pachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Leitzweiler nichts entgegensteht. Die Jagdpachtbedingungen liegen in der Zeit vom 13. bis 23.04.2004 in Zimmer 106 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder zur Einsichtnahme aus. Sie können gegen Entrichtung einer Schutzgebühr von 5 Euro bei der Verbandsgemeinde Baumholder angefordert werden. Die schriftlichen Gebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Jagdverpachtung Jagdbezirk Leitzweiler" bis Montag, 03.05.2004, 15.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, eingereicht sein. Dem Pachtangebot ist die Bescheinigung der Jagdpachtfähigkeit beizufügen. Mit der Angabe eines Pachtangebots gelten die Pachtbedingungen als anerkannt.
Die Jagdgenossenschaft, vertreten durch den Jagdvorstand, behält sich das Recht vor, den Zuschlag an einen der 3 Höchstbietenden zu erteilen.

Leitzweiler, den 05.04.2004
gez. Arnold Samson (Jagdvorsteher)